Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Esslingen

Argumente gegen Fahrradhass: Fehlende Beleuchtung?

Es stimmt: Zu viele Radfahrende sind ohne Licht unterwegs. Das ist gefährlich und muss verhindert werden.

Hauptursache von Unfällen ist das aber nur selten. Im Jahr 2019 wurden bei 1% der Unfälle mit Fahrradbeteiligung eine unzureichende Beleuchtung festgestellt.

Mal liegt es an streikender Technik, mal an der Sorglosigkeit von Radler*innen oder einer leeren Batterie. Wer bei schlechten Lichtverhältnissen ohne sichere Beleuchtung Rad fährt, gefährdet sich und andere.

Radfahrende, die ohne Licht erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Kommt es aufgrund des Fahrradfahrens ohne Licht zu einem Unfall mit weiteren Beteiligten, müssen sie mit schwerwiegenden zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Etwa 80 Prozent der Radunfälle geschehen allerdings bei Tageslicht, also nicht im Dunkeln und nicht in der Dämmerung. Es gibt keine offizielle Erhebung darüber, welcher Anteil der Radfahrenden tatsächlich ohne Beleuchtung unterwegs ist. Generell ist die Datenlage in diesem Aspekt eher schlecht, verschiedene Studien liefern unterschiedliche Ergebnisse. Dass Radfahrende „generell ohne Licht“ unterwegs seien, ist jedoch ein gepflegter Mythos, der von statistischen Daten nicht gedeckt ist. Auch wenn der ADAC höhere Zahlen schätzt: Die Polizei Berlin führt Schwerpunktkontrollen zur „dunklen Jahreszeit“ durch und ermittelte 2010 und 2011, dass etwa jedes zehnte Fahrrad unzureichend beleuchtet war. Im Jahr 2021 wurde bei 0,13% der bundesweit erfassten 91.126 Unfälle mit Fahrradbeteiligung eine unzureichende Beleuchtung festgestellt (Quelle: Statistisches Bundesamt 2023, S. 33).

Übrigens: Radfahrende sind nicht verpflichtet, fest montierte Lichter am Rad zu haben. Abnehmbare Scheinwerfer und Rückleuchten sind inzwischen legal und müssen erst in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen befestigt und eingeschaltet werden. Mitführen also empfohlen!

Bei Beschwerden über die geringe Sichtbarkeit von Radfahrenden gilt: Besser mit dem Auto einmal mehr abbremsen und langsam an die Kreuzung heranfahren – denn mit unbeleuchteten Radfahrenden wie auch mit unbeleuchteten Fußgänger*innen ist eventuell zu rechnen.

Quellen:

Statistisches Bundesamt 2023, Kraftrad- und Fahrradunfälle im Straßenverkehr. URL: file://///svwdcs02.adfc-bw.local/RedirectedFolders/l.kuhn/Desktop/unfaelle-zweirad-5462408217004.pdf  

Infos zur richtigen Beleuchtung am Fahrrad vom ADFC: https://www.adfc.de/artikel/beleuchtung-am-fahrrad

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