Sperrung des Radwegs zwischen Bernhausen und Neuhausen

Aufgrund der S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen ist der Radweg auf dem alten Bahndamm der Filderbahntrasse zwischen Filderstadt-Bernhausen und Neuhausen seit dem 20. Oktober 2023 gesperrt. Eine Umleitung für Radfahrende ist ausgeschildert.

Radumleitung Bernhausen-Neuhausen
Radumleitung Bernhausen-Neuhausen © Strassenverkehrsbehörde Filderstadt

Auf der Trasse der früheren Filderbahn entsteht eine neue, fast vier Kilometer lange S-Bahn-Strecke von Bernhausen nach Neuhausen mit neuem Haltepunkt in Sielmingen und einem neuen Bahnhof Neuhausen. 

Aufgrund der S-Bahn Verlängerung ist seit dem 20. Oktober 2023 der Radweg auf dem alten Bahndamm der Filderbahntrasse zwischen Bernhausen/Nürtinger Straße und Neuhausen/Max-Eyth-Straße gesperrt. 

Die Umleitung wird in Bernhausen am Sammelpunkt ab der Kreuzung Karlstraße/ Mühlenstraße in Richtung Süden nach Sielmingen ausgeschildert und verläuft auf der bekannten „Schulradwegroute“ zwischen West und Ost durch Sielmingen in der Katharinenstraße, Heußstraße und Hindenburgstraße bis nach Neuhausen/F. Über die asphaltierten Feldwege kommend, verläuft die Umleitung in Neuhausen/F. über die Rudolf-Diesel-Straße, Robert-Bosch-Straße und Wilhelmstraße bis zum Sammelpunkt Kreisverkehr Kreuzung Bahnhofstraße.
 
Alternativ steht die bestehende Radwegeverbindung zwischen Neuhausen/F. Albstraße und Bernhausen Scharnhäuser Straße wie gewohnt zur Verfügung, welche auch über die Verlängerung der Bahnhofstraße in Sielmingen erreichbar ist.
 
Der Radweg auf dem alten Bahndamm der Filderbahntrasse kann in Sielmingen Höhe der Silcherstraße, Bahnhofsstraße und Mercedesstraße, sowie in Neuhausen/F. auf dem Feldweg zur Kläranlage zunächst bis Ende 2023 noch gequert werden. Es ist erhöhte Vorsicht in den Querungsbereichen wegen zusätzlichem Baustellenverkehr auf der alten Filderbahntrasse geboten! Die Querungsmöglichkeiten werden im Zuge des Baufortschritts ab Anfang 2024 schrittweise geschlossen werden. 

Die Sperrung ist zunächst für 6 Monate, bis zum 30.04.2024., geplant. Ziel ist es, dass dann ein provisorischer Radweg entlang des bestehenden Radwegs in Betrieb genommen werden kann. 

(Quelle: Strassenverkehrsbehörde Filderstadt)

https://esslingen.adfc.de/neuigkeit/vollsperrung-des-radwegs-zwischen-bernhausen-und-neuhausen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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