Radverkehrsprogramm Leinfelden-Echterdingen - Entscheidung im GR steht an

Der Abschlussbericht des Radverkehrsprogramms liegt vor. Die Vorberatung des RVP im Technischen Ausschuss ergab ein gemischtes Stimmungsbild unter den Gemeinderäten. Nun steht am Dienstag eine wichtige Abstimmung im Gemeinderat auf der Tagesordnung.

Was ist bislang passiert?

Die Entscheidungsvorlage für den Gemeinderat liefert eine gute Zusammenfassung:

Der Erstellung eines Radverkehrsprogramms (Vorlage 2021/081) wurde am 11. Mai 2021 einstimmig im Technischen Ausschuss zugestimmt. Nach einem Auswahlverfahren erfolgte eine Beauftragung des Büros Radverkehrs-Konzept (RV-K) aus Frankfurt.

Um die vom Gemeinderat beschlossene Zieldefinition des Mobilitätskonzepts der Stadt Leinfelden-Echterdingen, die Steigerung des Radverkehrsanteiles im Modal Split von 12% (2014) auf 17% bis 2030 zu erreichen, bedarf es der Entwicklung eines durchgängigen und attraktiven Radverkehrsnetzes für den Alltags- und Freizeitverkehr.

...
Die Bearbeitungszeit des Radverkehrsprogramms betrug insgesamt 12 Monate (von Juli 2021 bis Juli 2022). In diesem Zeitraum fanden zwei Bürgerwerkstätten (November 2021 und Mai 2022) sowie eine online Bürgerbeteiligung und fünf intensive Beratungen im Mobilitätsbeirat statt.

Die Erstellung des Radverkehrsprogramms erfolgte in enger Abstimmung mit dem Mobilitätsbeirat. Dieser setzt sich aus Mitgliedern der Politik, verschiedener Interessengruppen sowie der Stadtverwaltung zusammen. Die aus dieser Zusammenarbeit und aus den vorausgehenden Beteiligungsformaten mit fachkundigen Bürgerinnen und Bürger entstandenen Maßnahmen sowie deren Priorisierung wurden mehrmals im Mobilitätsbeirat dargestellt und abgestimmt.

(Quelle: https://www.leinfelden-echterdingen.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=1565&refresh=false&TOLFDNR=4736)

In der Vorberatung im Technischen Ausschuss am 20. September 2022 hätte eine Abstimmung über das RVP als Rahmenprogramm und zu den ersten sechs Einzelmaßnahmen stattfinden sollen. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, L.E. Bürger / DiB haben Zustimmung signalisiert. Eine Abstimmung wurde von den Fraktionen CDU und FW/FDP verhindert. Der Tagesordnungspunkt ging als „Kenntnisnahme“ ins Protokoll ein.

Wie geht es weiter?

Am Dienstag, 27.9.2022 soll das Radverkehrsprogramm im Gemeinderat zur Abstimmung kommen (öffentliche Sitzung ab 18 Uhr im Walter-Schweizer-Kulturforum).

Der Beschluss des Radverkehrsprogramms und der vorgeschlagenen Maßnahmen stellt einen Meilenstein auf dem Weg für einen zukunftsfähigen Radverkehr in Leinfelden-Echterdingen dar: das Programm zeigt Möglichkeiten und Wege auf, wie die Attraktivität, die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit des Radverkehrs erhöht werden kann und bietet damit die Grundlage für die angestrebte Steigerung des Radverkehrsanteils in der Stadt und eine Entlastung des Stadtverkehrs.

Der ADFC auf den Fildern unterstützt ausdrücklich die Umsetzung des Radverkehrsprogramms, mit dem nun ein elementarer Baustein der weiteren Stadtentwicklung in Richtung einer modernen Stadt, welche die Klimaziele erreichen will, gesetzt wird. Unser Dank geht an die Stadtverwaltung, das Planungsbüro und die Bürgermeister für die gute Arbeit im letzten Jahr.
 

Aufruf an alle Radfahrenden: Kommt zahlreich zum öffentlichen Teil der Sitzung!

Wenn auch ihr als Radfahrende die Bedeutung des Radverkehrsprogramms für Leinfelden-Echterdingen unterstreichen wollt, so kommt am Dienstag um 17:45 Uhr mit euren Fahrrädern zum Walter-Schweizer-Kulturforum in Echterdingen und setzt mit eurer Präsenz ein Zeichen für eine fahrradfreundliche Zukunft! 

https://esslingen.adfc.de/neuigkeit/radverkehrsprogramm-leinfelden-echterdingen-entscheidung-im-gr-steht-an

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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