Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Esslingen

CDU zur Landtagswahl

Hier die Antworten des Landtags-Kandidaten Andreas Deuschle von der CDU:

1. Hoffentlich bleibt Ihnen trotz der Wahl gelegentlich Zeit, Rad zu fahren. Mit was für einem Fahrrad sind Sie unterwegs?
Seit 2020 habe ich ein City E bike. Das war für Esslingen mit seiner anspruchsvollen Topografie eine wirklich gute Entscheidung. 

2. Das Radverkehrskonzept des Landkreises wurde 2016 beschlossen, 2023 wurde die Fortschreibung erstellt und beschlossen. Darin kann man lesen, dass im Jahr 2023 25%umgesetzt oder im Bau waren. Offenbar sind Landkreis, Kommunen und die grösseren Städte (auch Land und Bund) kompliziert zuständig.
Finden Sie einen schnelleren Ausbau wünschenswert und machbar und was würden Sie ggf. dafür unternehmen wollen?

Ein schnellerer Ausbau ist auf jeden Fall wünschenswert! Und wir sehen an anderen Landkreisen und einzelnen Projekten, dass Radwegsanierungen und -neubauten sehr wohl schneller gehen können, wenn Planungsprozesse klarer geordnet sind, ohne Zuständigkeitswirrwarr. 
Beim neuen Radweg an der B 313 (Großbettlingen – Tischardt – Nürtingen) beispielsweise lagen Planung und Bau weitgehend in einer Hand, nämlich bei Regierungspräsidium und Gemeinde. Für ein Radwege-Großprojekt an einer Bundesstraße ist eine Fertigstellung in deutlich unter einem Jahr außergewöhnlich schnell. 
Der Main-Tauber-Kreis gehört wiederum landesweit zu den "Turbo‑Regionen" beim Radwegebau, weil der Kreis eigene Radverkehrskoordinierungsstellen nutzt, die das Land bezahlt. So hat sich die Planungskapazität vor Ort erhöht und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und dem Land eingespielt. Das Landesmobilitätsgesetz ermöglicht solche Stellen jedem Stadt- und Landkreis. Ich kann aber nicht beurteilen, ob eine solche Koordinierungsstelle zur Verwaltungsstruktur in unserem Landkreis passt.
Als Land haben wir den Kommunen jedoch auch fertige Planungsmodule für typische Radverkehrsanlagen zur Verfügung gestellt, was die Planung extrem vereinfacht und insbesondere Lückenschlüsse erleichtert. Und wir ermöglichen den Kommunen mit dem seit Ende Oktober geltenden Regelungsbefreiungsgesetz, von Landesvorschriften abzuweichen, wenn sie vor Ort bessere Lösungen haben. Das gilt auch für den Radwegebau.

3. Welchen zurückliegenden Landtagsbeschluss mit Bezug zum Radverkehr fanden Sie gut?
Der letzte große Landtagsbeschluss zum Radverkehr war das Landesmobilitätsgesetz, das am 12. März 2025 verabschiedet wurde. Darin wurde erstmals die Koordination kreisweiter Radverkehrsnetze gesetzlich verankert. Als CDU war uns dabei eine pragmatische, kommunalfreundliche Ausgestaltung wichtig. Besonders gut finde ich aber, dass die Straßenbauverwaltung heute verpflichtet ist, bei jeder Sanierung oder jedem Neubau einer Landesstraße zu prüfen, ob Radwege mitgeplant werden müssen. Das geht jedoch nicht auf einen Landtagsbeschluss zurück, sondern auf Vorgaben der Landesregierung.

4. Beim Radschnellweg im Neckartal geht's nicht wirklich voran. Wie sehen Sie so eine Infrastrukturinvestition, wie wird es mit einer Landesregierung unter Beteiligung Ihrer Partei damit weitergehen?
Prinzipiell wollen wir als CDU auf hoch frequentierten Strecken den Bau von Radschnellwegen für den Alltagsverkehr auch weiter vorantreiben. Dazu bekennen wir uns im Wahlprogramm. Wir sagen aber auch: Ein hochwertiger Alltagsradweg mit besseren Querungen, sanften Verbreiterungen und gezielten Lückenschlüssen ist schneller finanziert und bringt für Pendler oft mehr als ein Radschnellweg, der am Ende wegen Kosten oder Naturschutz nie gebaut wird. Am Ende zählen realistische, umsetzbare Lösungen. 

5. Nicht nur Stadt und Kreis Esslingen haben Finanzierungsprobleme, auch beim Land müssen wir damit rechnen.
Inwiefern werden Radverkehrsanlagen im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln künftig finanzierbar sein?
Im Vergleich ist der Radverkehr einer der am einfachsten finanzierbaren Verkehrsträger. Auch in Zeiten angespannter Haushaltslagen bleibt er deshalb finanzierbar, wenn wir priorisieren und uns auf das Wesentliche konzentrieren: Alltagstauglichkeit, Sicherheit und Lückenschlüsse. Die LGVFG-Mittel für die Förderung des kommunalen Radwegebaus sollen verstetigt und nach Möglichkeit ausgebaut werden.

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